Die EWG Berlin-Pankow eG begrüßt grundsätzlich den Einsatz erneuerbarer Energien und leistet mit ihren im Bestand bereits umgesetzten Maßnahmen, wie z. B. der Installation von Solaranlagen zur Unterstützung der Warmwasserbereitung, der Ausstattung der Gebäude mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), dem Einsatz von effizienten zentralen Heizungssystemen und Luft-Wasser-Wärmepumpen, der Einbindung von sogenannten Grauwasseranlagen in die Gebäudetechnik sowie der bestehenden Kooperation mit der Berliner Energieagentur GmbH hinsichtlich des Betriebs von Photovoltaikanlagen und demdamit einhergehenden Angebot von Mieterstrom, einen Beitrag zum Umweltschutz sowie zur Einsparung von Ressourcen.
Immer häufiger erreichen die Genossenschaft dieser Tage Anfragen von Mitgliedern und Mietern, die durch den Betrieb von steckerfertigen Mini-Photovoltaikanlagen auf dem heimischen Balkon oder der Terrasse mit Solarenergie Strom erzeugen, vor Ort nutzen und entsprechend die eigene Stromrechnung reduzieren wollen. Ein Vorhaben, das aufgrund bestehender (bau-) rechtlicher Anforderungen und einschlägigen Normen zwingend einem schriftlichen Antrag sowie einer Genehmigungsprüfung durch die Genossenschaft bedarf und auf eigene Kosten durch einen Fachinstallateur umgesetzt
werden muss.
Die schriftliche Zustimmung zur Errichtung einer Mini-PV-Anlage mit einer maximalen Leistung von 600 Watt kann seitens der EWG jedoch erst erfolgen, wenn diese entsprechend den Vorgaben und geforderten Nachweisen fachgerecht errichtet werden kann.
Folgende ausgewählte Punkte sind derzeit u. a. entsprechend bei der Umsetzung zu beachten:
- Der Betrieb der Anlage muss über eine separat abgesicherte Steckdose, die nicht auf der Außenfassade des Gebäudes montiert werden darf, erfolgen. Außerdem muss der von dem Netzbetreiber geforderte Zwei-Wege-Stromzähler vorhanden sein. Die dazu ggf. notwendigen Arbeiten an der elektrischen Anlage in Ihrer Wohnung dürfen zudem nur durch eine fachkundige Elektroinstallationsfirma durchgeführt werden.
- Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm sicher befestigt werden, ohne dass das Gebäude durch den Einbau, z. B. durch Bohrungen im Mauerwerk oder an den Balkonelementen, beschädigt wird. Die Befestigung erfolgt demnach ohne den Eingriff in die Gebäudesubstanz. Die sichere
Befestigung der Photovoltaikanlage ist durch eine Fachfirma nachzuweisen. - Bitte berücksichtigen Sie zudem, dass Sie für sämtliche Kosten und eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage haften. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist deshalb Ihrerseits nachzuweisen. Wir empfehlen Ihnen des Weiteren, Ihre Hausratversicherung zu informieren. Der Mieter ist dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass von der Anlage keine störende Blendwirkung ausgeht.
- Die Art und Weise der Befestigung darf zudem die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg für die Feuerwehr nicht beeinträchtigen. Es ist zu gewährleisten, dass neben der Photovoltaikanlage mindestens 1,40 m Platz für das Anleitern der Feuerwehr zur Verfügung steht.
Einen vollständigen Anforderungskatalog bezogen auf die vorherrschenden Gegebenheiten erhalten Sie nach Vorliegen Ihres schriftlich eingereichten Antrags.