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Infos & News

Gut gemeinte Spende oder illegale Ablagerung?

Ob ausgedientes Geschirr, Kleidung, Schuhe, Spielsachen u. v. m. – vielleicht freut sich irgendwer noch über diese Dinge!? Also ab in eine Kiste und vor das Haus gestellt.

Auch in unseren Wohnanlagen nimmt der Trend fahrt auf und die Mitarbeiter stolpern förmlich über die „Zu-Verschenken“-Kisten. Allerdings finden sich unter den gut gemeinten Spenden häufig kaputte, nicht mehr nutzbare Gestände oder sogar Farben und Lösungsmittel – ein schmaler Grad zwischen Wohltätigkeit und der Annahme, dass man eine sachgerechte Entsorgung umgehen möchte.

Streng genommen handelt es sich hierbei eher um eine „wilde Müllablagerung“. Darauf weist der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hin. Wer die Gegenstände sich selbst überlässt, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Erschwerend kommt hinzu, dass Müll oft weiteren Müll anzieht und spätestens nach dem ersten Regen das möglicherweise bestehende Interesse an den Sachen schwindet. Am Ende muss sich dann der Hausmeister auf Kosten aller Mitglieder um die Entsorgung kümmern, da sich die Spender zumeist nicht mehr darum bemühen.

Wir bitten daher von den „Zu-Verschenken“-Kisten abzusehen. Möchten Sie im Sinne der Nachhaltigkeit noch brauchbaren Gegenständen zu einem „zweiten Leben“ verhelfen, können Sie sich an Sozialläden oder soziale Einrichtungen wenden, die Brauchbares oft kostenfrei abholen, oder in Online-Nachbarschafts-Netzwerken (z. B. nebenan.de) anbieten. Auch die BSR bietet online einen Tausch- und Verschenkmarkt an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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