Die HeizkostenV wurde auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) erstmals 1981 erlassen. Ziel der Verordnung war und ist es durch verbrauchsabhängige Abrechnung
der Heiz- und Warmwasserkosten Energieeinsparungen zu erzielen.
Mit der am 24. November 2021 vom Bundeskabinett beschlossenen und ab 01.12.2021 in Kraft getretenen Novelle der HeizkostenV werden nunmehr Verpflichtungen aus der novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 in deutsches Recht umgesetzt, die im Wesentlichen die Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattung zur Verbrauchserfassung und unabhängig von der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung eine unterjährige Verbrauchsinformation fordert.
Die zentral- oder fernwärmebeheizten Liegenschaften der Genossenschaft sind weitestgehend mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet, sodass diese ohne Zugang zu den einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden kann. So können die monatlichen Verbrauchsdaten automatisch an das jeweils beauftragte Abrechnungsunternehmen übermittelt, aufbereitet und die unterjährigen Verbrauchsinformationen in Papierform jedem Haushalt zugestellt werden.
Um künftig grundsätzlich auf Papier, kostenintensive Druckvorgänge und Kosten der Zustellung (z. B. Portokosten) verzichten zu können und somit Ressourcen, Energie und CO2-Emissionen einzusparen, arbeitet die Genossenschaft derzeit an der Einführung eines Mitglieder- und Mieterportals, über welches den Mitgliedern und Mietern der Genossenschaft im ersten Schritt die Möglichkeit eröffnet wird die unterjährigen Verbrauchsinformationen digital einzusehen. Geplant ist, dass dieses Portal ab 1. Mai 2022 genutzt werden kann. Im weiteren Zeitverlauf soll das Portal ausgebaut und sukzessive der Funktionsumfang erweitert werden. Nähere Informationen hierzu erhalten die Mitglieder und Mieter der Genossenschaft jeweils in gesonderten Schreiben. Aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der novellierten HeizkostenV, werden die Mitglieder und Mieter der Genossenschaft in der Übergangsphase die unterjährige Verbrauchsinformation noch ausschließlich über den Postweg erhalten.