Infos & News

Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2023

Den Mitgliedern und Mietern der Genossenschaft wurde Anfang Oktober die Abrechnung der Betriebskosten und Kosten der Wärme­versorgung für den Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 zugestellt. Das Abrechnungsergebnis wurde mit der Mietzahlung für den November verrechnet. Der überwiegende Teil der Mit­glieder erhielt Guthaben ausgezahlt, aber einzelne mussten Nachzahlungen leisten.

Aufgrund von Kostensteigerungen von 501,7 Tsd. € bzw. rund 9 Prozent wurden für diesen Zeitraum insgesamt 6.361,2 Tsd. € abgerechnet. Für die Abrechnungsperiode erhöhten sich die Betriebskosten um rund 3 Prozent und die Kosten der Wärmeversorgung (Heizkosten) um rund 18 Prozent.

Der Anstieg der Betriebskosten betrifft im Wesentlichen die Preis- und Prämienanpassungen für die Hausbeleuchtung, Gebäudeversicherung und Müllbeseitigung. Demgegenüber sind die turnusmäßig erbrachten Leistungen des Schornsteinfegers gegenüber dem Vorjahr geringer ausgefallen.

Den höchsten Anstieg verzeichnen die Kosten für die Wärmeversorgung. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt rund 396,1 Tsd. € erhöht. Maßgeblich für diesen Anstieg ist vor allem der Wegfall der Soforthilfe aus dem Dezember 2022. Zudem erhöhten sich die Kosten für den Betriebsstrom, der sich bei den mit Wärmepumpen beheizten Wohngebäuden besonders stark auswirkte. Für Wohngebäude, die über ein Blockheizkraftwerk beziehungsweise mit Fernwärme versorgt werden, erhöhten sich die Kosten ebenfalls gegenüber dem Vorjahr zum Teil deutlich. Ursächlich für diese Entwicklung sind die Preis- und Tarifsteigerungen, da sich der Kilowattstundenverbrauch bestandsübergreifend im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert hat.

Im gesamten EWG-Durchschnitt sind für die Betriebskosten 1,43 €/m² und für die Kosten der Wärmeversorgung 1,02 €/m² abgerechnet worden. Die genossenschaftlichen Abrechnungswerte liegen unter den vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) ermittelten Prognosewerten für das Jahr 2023. Der BBU hat für die Mitgliedsunternehmen in Berlin (Ost) für die „kalten“ Betriebskosten einen Wert in Höhe von 1,75 €/m² (ohne Aufzug) sowie für die „warmen“ Betriebskosten einen Wert in Höhe von 1,22 €/m² geschätzt. In der Vorausschau des Abrechnungsjahres 2023 wurde mit einem markanten Anstieg der gesamten Betriebskosten von etwa 11,2 Prozent gerechnet. Für die durchgeführten statistischen Erhebungen sind insbesondere die Berliner BBU-Mitgliedsunternehmen mit einem verwalteten Mietwohnungsbestand von rund 760.000 Wohnungen und Anteil von etwa 45 Prozent am Mietwohnungsbestand maßgebend.

Mit der Abrechnung der Betriebskosten und Kosten der Wärmeversorgung für den Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 erfolgte unter Berücksichtigung der Kostensteigerung für die nächsten Abrechnungszeiträume und des Wegfalls der staatlichen Hilfen ein Vergleich mit den Vorauszahlungen. Gegebenenfalls mussten die Vorauszahlungen angepasst werden, das betraf auch einige Mieter, deren aktuelle Umlagenabrechnung ein Guthaben auswies.

Derzeit werden öffentlich die neuen Grundsteuerbescheide diskutiert. Diese werden sich jedoch erst ab dem Abrechnungszeitraum 2025 auswirken. Vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform wurden die Grundsteuerwerte zum 1. Januar 2022 neu fest­gestellt. Bis Mitte November lagen der Genossenschaft bereits rund 80 Prozent der Grundsteuerbescheide vor. Der Vergleich der neuen Werte mit den bisherigen Zahlungen ergibt sowohl Grundsteuersenkungen als auch -erhöhungen. Ursächlich dafür sind vor allem die in die Berechnung eingeflossenen Faktoren, wie zum Beispiel der Bodenrichtwert. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Genossenschaft gegen die Bescheide über den Grundsteuerwert pauschal Einspruch hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit eingelegt hat. Das entbindet uns jedoch nicht von der Bezahlung der neuen Grundsteuer ab dem Jahr 2025.