Infos & News

Entwicklung der Betriebskosten 2025

Nachfolgend informieren wir Sie über wesentliche betriebskostenrelevante Preis- und Tarifänderungen, insbesondere aus dem Bereich der Ver- und
Entsorgungsleistungen, die für das aktuelle Jahr eingetreten sind:

Fernwärme
Mit dem Austritt der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH aus dem Vattenfall-Konzernverbund hat sich die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme geändert. Dies hatte eine Überarbeitung der allgemeinen Versorgungsbedingungen (Preisänderungsklauseln) zur Folge. Für den Bezug von Fernwärme ist der Grundpreis im Tarif Stadtwärme Klassik Plus im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gestiegen. Zudem wurde der Arbeitspreis zu Beginn des Jahres 2025 um etwa 9 % gesenkt.

 

Erdgas und Hausstrom
Durch die bereits in 2023 geschlossenen Lieferungsverträge mit der GASAG sowie der Vattenfall Real Estate GmbH ist eine Festsetzung des jeweiligen Arbeits- und Grundpreises bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt, um eine Stabilität des Versorgerpreises sicherzustellen. Hier sind für das Jahr 2025 keine Preisänderungen zu erwarten.

BHKW
Die in der Genossenschaft bestehenden Blockheizkraftwerke (BHKW) werden von der Berliner Energieagentur GmbH betrieben. Die Energieversorgung der Anlagen erfolgt durch Erdgas. Entsprechend den vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln werden die Arbeits- und Grundpreise jährlich angepasst. Eine Änderung der Preisgleitklausel ab 2025 hat die Reduzierung des Arbeitspreises um rund 60% zur Folge.


Müllabfuhr und Straßenreinigung

Die für zwei Jahre festgelegten Gebühren- und Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigung (BSR) sind mit Amtsblatt Nr. 55 vom 27. Dezember 2024 veröffentlicht worden und am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Insgesamt steigen die Kosten für Müllabfuhr und Straßenreinigung in 2025 um rund 5 %.

 

 

CO2-Kosten
Im Jahr 2025 beträgt der CO2-Preis pro Tonne 55 €. Im Jahr 2026 wird der Preis für eine Tonne CO2 in einem festgelegten Preiskorridor zwischen 55 € und 65 € liegen. Ab 2027 soll der der CO2-Preis vom Markt für Emissionszertifikate bestimmt werden, wodurch mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen ist. Seit 2023 sind diese Kosten nicht mehr allein vom Mieter zu tragen und werden gemäß den Vorschriften des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes zwischen Vermieter und Mieter auf­geteilt.

 

Grundsteuer
Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer Hebesatz für Berlin, der für unsere genossenschaftlichen Grundstücke in einigen Wohngebieten Grundsteuersenkungen und in anderen Gebieten Grundsteuererhöhungen zur Folge hatte. Insgesamt ergibt sich für die EWG eine Reduzierung der Grundsteuer über den gesamten Bestand.