Tipps für einen reibungslosen Ablauf
Ein Wohnungswechsel ist ein bedeutender Schritt im Leben – unabhängig davon, ob es sich um den ersten Auszug, den Umzug in eine größere Wohnung oder den Wechsel in ein altersgerechtes Zuhause handelt. Damit der Umzug reibungslos verläuft, sollten Mitglieder und Mieter einige wichtige Punkte beachten.
Wann muss gekündigt werden?
Ein Wohnungswechsel braucht Vorlauf – informieren Sie sich rechtzeitig über die Länge der Kündigungsfrist in Ihrem aktuellen Vertrag. Sofern in Miet- und Nutzungsverträgen nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist des BGB von drei Monaten. Verlassen Sie sich in diesem Zusammenhang nicht darauf, dass die sogenannten DDR-Verträge eine 14-tägige Kündigungsfrist haben. Gern können wir Ihnen bei der Klärung der Frage zur Kündigungsfrist behilflich sein.
Die Information zur Kündigungsfrist hilft Ihnen bei der Abstimmung des Nutzungs-/Mietbeginns für Ihre künftige Wohnung. Zeigen Sie Ihren Wohnungswechselwunsch rechtzeitig bei uns an. Wir können im Falle des Wohnungswechsels innerhalb der Genossenschaft einen koordinierten Übergang ermöglichen, sodass doppelte Mietzahlungen vermieden oder minimiert werden.
Wie sollte die Wohnung übergeben werden?
Im Allgemeinen ist eine Wohnung in einem ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Heißt, sie ist im selben Zustand zu übergeben, wie sie übernommen wurde, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung. Wenn Einbauten oder bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, kann eine Pflicht bestehen, diese zu entfernen bzw. zurückzubauen – es sei denn, die Genossenschaft hat diese Maßnahmen genehmigt oder stimmt einer Übernahme zu.
Um den Zustand Ihrer aktuellen Wohnung prüfen und die Ausführung noch notwendiger Arbeiten festlegen lassen zu können, vereinbaren Sie frühzeitig einen Vorabnahmetermin mit dem für Ihre Wohnung zuständigen Mitarbeiter. Auf Grundlage der im Rahmen der Vorabnahme protokollierten Arbeiten können Sie Art und Umfang der noch zu erbringenden Leistungen einschätzen und deren Ausführung entsprechend für sich einplanen.
Was passiert mit der Mitgliedschaft?
Wer eine Wohnung der Genossenschaft mietet, ist grundsätzlich auch Mitglied der Genossenschaft. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung und ist mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen verbunden. Unabhängig von der Wohnungsgröße sind in der EWG für die Anmietung einer Wohnung vier Anteile notwendig. Heißt, bei einem internen Wohnungswechsel bleibt diese Mitgliedschaft unverändert bestehen und es müssen auch bei einer räumlichen Vergrößerung keine weiteren Anteile übernommen werden. Im Falle des Auszugs aus der Genossenschaft und der damit verbundenen Kündigung aller Nutzungsverhältnisse muss, sofern Sie dies wünschen, die Mitgliedschaft separat gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass gemäß Satzung die im Laufe eines Geschäftsjahres erklärte Kündigung erst zum Ende des darauffolgenden Jahres wirksam wird. Die Genossenschaftsanteile würden nach Ablauf der Fristen ausgezahlt werden, sofern keine Forderungen bestehen.
Wer sollte über den Wohnungswechsel informiert werden?
Beim Wohnungswechsel sollte man frühzeitig an die Ab- und Ummeldung bei den Versorgern denken. Strom- und ggf. Gasverträge sind unter Einhaltung der Kündigungsfristen zu kündigen oder, wenn möglich, auf die neue Wohnung umzumelden. Diese und alle weiteren Ummelde-Voraussetzungen sind im entsprechenden Vertrag zu finden. Wichtig ist: Die Zählerstände und Zählernummer werden gemeinsam auf dem Abnahme-/Übergabeprotokoll festgehalten und sind anschließend an den Versorger zu übermitteln. Auch bestehende Internetverträge sollten geprüft und ggf. umgezogen oder neu abgeschlossen werden.
Wer eine neue Wohnung bezieht, ist zudem nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden. Hierfür wird in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters benötigt. Wer die Frist versäumt, riskiert ggf. ein Bußgeld.
Ein Nachsendeauftrag bei der Post und die Aktualisierung der Adresse bei wichtigen Stellen runden den Umzug ab.
Unser Tipp:
Ein Wohnungswechsel bringt Veränderung – ob als Neuanfang oder zur Optimierung der Wohnsituation. Wer rechtzeitig plant, sich mit der Genossenschaft abstimmt und die formalen Vorgaben beachtet, kann den Umzug entspannt angehen und Stress sowie unangenehme Überraschungen vermeiden.
Grundsätzlich gilt: Der Verbleib in einer Genossenschaft ist immer die richtige Entscheidung. Wer Wert auf Stabilität, Gemeinschaft und faire Bedingungen legt, ist in der Genossenschaft gut aufgehoben – auf lange Sicht oft deutlich besser als auf dem freien Wohnungsmarkt.